Montag, 28. Juli 2014

Genderwahn - Neues vom kleinen Akif



Solange das neue "Toleranzpapier" der EU aus Brüssel noch nicht greift, genieße ich es noch, Akif Pirincci zu verbreiten. Danach wird das strafrechtlich verfolgt und vielleicht werde ich Akif persönlich in einem "Umerziehungslager" der EU kennenlernen.
 
Akif traut sich jedenfalls, die Dinge pointiert beim Namen zu nennen und karikiert den realen politischen Wahnsinn vortrefflich und amüsant.

Viel Vergnügen also mit der neuen Akif-Lektion zum Genderwahn. 

Quelle:  https://www.facebook.com/akif.pirincci/posts/742941072413783

Akif Pirinçci

WERTE ACH SO EINGESCHÜCHTERTEN VON DER FACHGESELLSCHAFT GESCHLECHTERSTUDIEN
Zunächst das Geschäftliche. Wenn ihr verkündet: "Seit Monaten, in den letzten Wochen gehäuft und in äußerst gewalttätiger Form werden Kolleg_innen aus den Gender und Queer Studies diffamiert und bedroht", so ist das nicht wahr. Wer euch bedroht, weiß ich nicht. Aber der einzige, der euch angeblich diffamiert, bin ich allein. Erwähnt deshalb gefälligst meinen Namen in eurer Stellungnahme. Ich mache das hier nicht zu meinem eigenen Vergnügen, und schließlich kosten all diese Gerichtsprozesse auch einen Haufen Kohle. Der ganze Affenzirkus muß sich deshalb durch den Verkauf meiner Bücher lohnen. Infolgedessen kann ich von eurer Seite auch ein bißchen Pirinçci-Werbung erwarten, und sei es auch negative.

"Es handelt sich dabei auch um einen Angriff auf eine breite wissenschaftliche, soziale und kulturelle Bewegung, die ihren Ausdruck in den Arbeiten der betroffenen Kolleg_innen finden und deren Teil auch die Fachgesellschaft Geschlechterstudien ist."

Was für Bewegung denn, Gender/-männer/-frauen-/-neutrums-/-flußkrebse, und was für eine Wissenschaft? Nur weil sich ein paar irre Lesben und zwei nicht minder irre Schwule zusammengetan und im Vollsuff verkündet haben, daß es keine Geschlechter gibt, sie bzw. konstruiert seien (vermutlich vom Bob, dem Baumeister) und dies auch im biologischen Sinne zu verstehen sei, und nur weil irgendwelche hochgradig debile Politiker und Bildungsminister aus Angst sonst altmodisch, unmodern, ja schließlich als Nazi zu gelten euren lachhaften Quatsch abgenickt haben und euch mit Abermillionen Steuergeldern finanzieren und nur weil gegenwärtig in den "Qualitätsmedien" nonstop Freaks, die man einst in Kuriositätenkabinett ausgestellt hat, abgefeiert werden, heißt das noch lange nicht, daß eure abstruse Chose irgendwas mit Wissenschaft zu tun hat. 99,9 Prozent der Bevölkerung kann mit dem Begriff Gender Mainstreaming nix anfangen, und würde man ihn diesen ahnungslosen Menschen, deren Steuergelder ihr für doofes Zeug Daherlabern schmarotzt, erklären, würden sie sich an den Kopf fassen.

Eure Hokuspokus-Wissenschaft funktioniert nämlich folgendermaßen: Ihr behauptet etwas, und wenn man euch nach Beweisen dafür fragt, insbesondere nach naturwissenschaftlichen, bezieht ihr euch ausgerechnet auf einen von euch, der ebenfalls Quatsch mit Soße von sich gegeben hat, z. B. auf eure Ikone Judith Butler, deren Gesamtwerk aus soziologischen Textbausteinen, feministischem und antisemitischem Schwachsinn und aus lesbischem Freestyl-Delirieren besteht. Das ist so wie wenn ich die Existenz der Magie dadurch beweisen möchte, indem ich als Kronzeugen für die fragliche Sache einen anderen "Magier" sprechen lasse.

Eine andere Methode, um euch den Anstrich von Wissenschaftlichkeit zu geben, besteht aus blanker Ignoranz, auch Brett vorm Kopf genannt: Wenn man euch z. B. vor Augen führt, daß der Unterschied zwischen den Geschlechtern sich nachweisbar in der Chromosomenausstattung eines Menschen, in geschlechtsspezifischen hormonellen Vorgängen im Körper, im Phänotyp, Muskelmasse etc. manifestiert und dies alles eine Wechselwirkung in der Denk- und Verhaltensweise des jeweiligen Individuums nach sich zieht so wie das "Katze-Sein" eine Katze folgerichtig kätzisch agieren läßt, sagt ihr einfach "Nee, stimmt alles gar nicht". Als Gegenbeweis präsentiert ihr a) irgendwelche Unfälle der Natur und b) stellt ihr die Biologie, insbesondere aber Biologen als etwas Gestriges, Unaufgeklärtes, ja sagen wir es ganz offen, als rechtsradikal dar, was auch immer das bedeuten mag.

Der Naturwissenschaft, welche durch Forschung, wiederholbare, also nachweisliche Experimente und Studien und der ehernen Methodik des Behauptung-und-Beweises entsteht, habt ihr nichts weiter als doofes Gesabbel von irgendwelchen Schizos entgegenzusetzen, weil ihr nicht richtig arbeiten wollt und deshalb auf Staatsknete angewiesen seid.

"Es geht also darum, den wissenschaftlichen Belang und die gesellschaftliche Autorität von Positionen in Frage zu stellen, die das, was als normal und gegeben erscheint, zum Gegenstand wissenschaftlicher Befragung machen."

Blödsinn, ihr stellt gar nix in Frage, ihr sagt klipp und klar "Das ist so!" Euer neunmalkluger Professor Voß zum Beispiel hat eine Doktorarbeit durchgewunken bekommen, in der er wortwörtlich Folgendes sagt:
"X- oder Y-Chromosom bestimmen nicht, ob wir Penis oder Vagina bekommen." 
Ja, ist klar, Penis und Vagina bekommen die Kleinen, indem man sie je nach dem mit Puppen oder Spielzeugpanzern spielen läßt. Habt ihr einen Knall oder was?! Und auf die Frage "Aber ist es nicht so, dass Frauen zum Beispiel Kinder bekommen können und Männer nicht?" antwortet der Herr Gender-Biologe solcherart:
"Gegen dieses beliebte Argument der Gebärfähigkeit von Frauen sprechen mehrere Punkte. Fortpflanzung ist zwar zur Arterhaltung des Menschen nötig, aber deshalb muss nicht jede oder jeder Einzelne auf klassischem Weg Kinder bekommen können.Es hat sich gezeigt, dass Fortpflanzungsfähigkeit beim Menschen nicht so verbreitet ist, wie oft angenommen. So hat das Bundesland Sachsen die Erstattungsfähigkeit von Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung wieder eingeführt, weil Studien ergaben, dass mindestens 15 Prozent der heterosexuellen, fortpflanzungswilligen Paare über einen längeren Zeitraum nicht in der Lage waren, Kinder zu bekommen. Wäre Fortpflanzung also wichtig zur Festlegung des biologischen Geschlechts, wären diese 15 Prozent nicht typisch männlich oder weiblich. Über diese organisch orientierte Frage hinaus ist in die Analyse auch der Wunsch von Menschen zu berücksichtigen, Kinder zu haben oder nicht."

Er ist nicht einmal in der Lage, eine konkrete Frage zu verstehen und zu beantworten, geschweige denn eine so simple Tatsache wie daß Kinder nun einmal durch Spermium (Mann) und Eizelle (Frau) entstehen und daß nur eine Frau ein Kind gebären kann anzuerkennen. Sogar Schwachsinnige wissen das. Und das ist eure "Wissenschaft!

"Es geht hier also nicht um die Diskussion von unterschiedlichen Thesen, die Wissenschaftlichkeit ja gerade auszeichnet, sondern um die explizite Schädigung von Wissenschaft und Universität als Ort eines unbedingten Fragens und Verhandelns von Wirklichkeit, als Teil einer demokratischen, gerade dem Nichtanerkannten und Prekären verpflichteten Gesellschaft."

Gut gebrüllt Löwe. In der Tat gelangt man über Fragen und Zweifeln an die Wahrheit, aber bestimmt nicht dadurch, indem man gerade jetzt in der Sommerzeit geile junge Frauen in sexy Kleidern und mit sehr weiblichen Attributen durch die Stadt stöckeln sieht und dann darob sagt, das sind eigentlich alles nur Männer, die zu Frauen erzogen worden sind. Will sagen es gibt gewisse Realitäten wie die Erdanziehungskraft oder die chemischen Elemente. Wer die anzweifelt, ist nicht ein oberschlauer Zweifler, sondern ein Spinner. Oder um beim Thema zu bleiben: Auch in der Wissenschaft muß man nicht ständig bei Adam und Eva anfangen.
"Dieser Gestus ist Bestandteil eines aggressiven Anti-Feminismus bzw. Sexismus, welcher sich zurzeit in der öffentlichen Debatte über Gleichstellung und Vielfalt Gehör verschaffen möchte. Dabei werden nicht nur frauenfeindliche, homo- und transphobe Positionen vertreten, sondern auch gezielt rassistische und nationalistische Ressentiments geschürt."

Das ist genau der Trick, wie ihr verblödete Politiker und Entscheider in den Bildungsministerien dazu zwingt, euch Minderbegabten ein Leben lang zu alimentieren, und zwar auf Kosten von Menschen, die für sich und ihre Familien auf Vieles verzichten müssen, um euch durch ihre Steuergelder auszuhalten. Wieso ist es anti-feministisch, wenn ich sage, daß 98 Prozent der Menschen heterosexuell verortet sind? Daß da und dort jemand in Quergassen abbiegt, bestätigt nur die Ausnahme von der Regel. Wie seid ihr denn eigentlich entstanden, durch die Arschgeburt eines Mannes? Und da wir gerade dabei sind, wißt ihr, was wirklich anti-feministisch ist? Der schon seit Jahren andauernde Massenmord an ungeborenem Leben, die solche Leute wir ihr beklatschen.

Was den Vorwurf des Sexismus´ betrifft, so verweise ich euch an das hübsche Buch von eurer hochgeschätzten "Professorin" Elisabeth Tuider, die 13jährigen Folgendes anempfiehlt:

"Das erste Mal

Altersstufe: ab 13 Jahren. Die Jugendlichen bilden Vierergruppen und ziehen vier Karten, auf denen verschiedene erste Male stehen. Neben das erste Mal Eifersucht, Händchenhalten oder Küssen gibt es auch das erste Mal Petting und das erste Mal Analverkehr. Die Jugendlichen sollen dann ein erstes Mal auswählen und es in frei gewählter Form (zum Beispiel als Gedicht, als Bild, als Theaterstück oder Ähnliches) darstellen."


Bin schon sehr gespannt auf die Gedichte, Bilder und Theaterstücke übers Arschficken der Kleinen. Wenn das nicht Sexismus ist, was denn dann? Habt ihr schon einmal was von Jugendschutz gehört? Und weil ihr ahnt, daß dieses doofe Zeug bei dem doofen Politiker vielleicht nicht verfangen könnte, um solche Wahrheitsredner wie mich endlich, endlich zum Schweigen zu bringen, holt ihr eure beliebteste Trumpfkarte heraus. Euer perverses Zeug zu kritisieren, ist nämlich nicht nur unerhört, nein, es handelt sich dabei auch noch um "gezielte rassistische und nationalistische Ressentiments".

Jaja, vielleicht merkt es der Staatsanwalt nicht, der mich verknacken soll, nicht wahr? Ich aber! Wo steht denn in meiner Kritik des Genderkokolores was von Rasse? Und wieso ist jemand, der sagt,ein Mann ist ein Mann und eine Frau eine Frau (mehrheitlich), rassistisch? Arsch offen oder was?! Da wir gerade bei den Rassen sind, was sagen eigentlich eure guten Fr eunde, die Muslime zu euren Schwulitäten? Habt ihr den muslimischen Männern schon verklickert, daß sie eigentlich Frauen wären? Nein, noch nicht? Na dann viel Spaß dabei!

Allerdings könnt ihr mit dem "Nationalistischen" tatsächlich etwas recht haben. Ich bin wirklich national eingestellt und liebe mein Deutschland. Und eure dummdreisten Behauptungen dienen nur dazu, dieses Volk zu verunsichern, wehrunfähig und (sexuell) orientierungslos zu machen. Die große Verschwulung soll ja schon in der Grundschule beginnen wie man es anhand des Baden-Württembergischen Bildungsplan konstatieren kann.

Und in einer anderen Sache habt ihr auch vollkommen recht: Ich habe euch den Krieg erklärt! In meinem nächsten Buch werde ich mich mit jedem Einzelnen von euch und mit Namen genannt sehr eingehend beschäftigen. Ich, ja, ich allein werde dafür sorgen, daß danach Gender Mainstreaming aus den universitären Lehrplänen in diesem Land gestrichen wird und ihr alle arbeitslos werdet. Seid also gespannt und zieht euch warm an.


Mittwoch, 23. Juli 2014

Abscheuliche WDR-Lügengeschichten aus der Ostukraine

Aus aktuellem Anlass Re-Bloggen ich hier einen Bericht des Blogs Propagandaschau über eine abscheuliche Kriegspropaganda des WDR am Montag, 21. Juli 2014.
Und dafür bezahlen wir Rundfunkgebühren!
Pfui-Teufel kann man da nur sagen.
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Quelle:
http://propagandaschau.wordpress.com/2014/07/22/wdr-gorillas-und-teddybaren/
Abscheuliche Kriegspropaganda des WDR

Die Aktuelle Stunde ist eine Nachrichtensendung des WDR auf Provinzniveau. Intellekt und politisches Wissen der Moderatoren sind für Berichte über Schützenfeste in Wanne-Eickel geeignet, doch es kommt vor, dass man sich dort auch eine Meinung zur Weltpolitik machen will und das geht dann schon mal völlig schief, wie wir hier zeigen werden.


 
 Am Montag folgt nach 5 Minuten ein Hinweis auf den Blog zur Sendung:

“‘Gorillas zum Fürchten’ heißt es bei uns heute auch im Blog. Der Wahnsinn der sogenannten pro-russischen Separatisten. Auf aktuelle-stunde.de ist ihre Meinung gefragt.”

Nach einem Hinweis eines PS-Lesers an unseren Propaganda-Melder haben wir tatsächlich einmal in den Blog hinein geschaut und was dort zu finden war, ist nicht nur grenzwertig, weil wieder einmal im deutschen Staatsfernsehen Slawen als Tiere diffamiert werden, in diesem Fall als Gorillas. Es handelt sich auch um lupenreine und dümmlichste Propaganda, die wir hier an Ort und Stelle gerne entlarven. Zunächst schauen wir uns an, was der Provinzjournalist Heyer dort geschrieben hat:
„Gorillas” zum Fürchten



Da steht ein sogenannter prorussischer Separatist und hält ein Stofftier in die Kamera, einen Schimpansen – vor Tagen noch das Spielzeug eines Kindes, das jetzt eines der vielen Opfer nach dem Abschuss der MH 17 über des Osten der Ukraine ist. In der rechten Hand der kleine Affe, in der linken lässig eine Zigarette, über der Schulter ein Maschinengewehr. Eine gespenstische, eine fürchterliche Szene! Es besteht kaum noch ein Zweifel daran, dass der Flieger von Amsterdam Richtung Kuala Lumpur am vergangenen Donnerstag von einer Boden-Luft-Rakete abgeschossen wurde. Wer auf den Knopf gedrückt hat, konnte noch nicht geklärt werden, doch die Reaktionen der Separatisten und auch der russischen Regierung scheinen bereits Antwort genug. Die Massenmörder spielen ein absurdes Spiel, behaupten zum Beispiel im russischsprachigen Internet, die Rakete sei aus Kiew gekommen oder von den Amerikanern. Das Flugzeug habe nur Leichen transportiert – und zwar die Körper der Passagiere jenes malaysischen Flugzeuges, das im März in Asien vom Radar verschwunden ist. Einfach schrecklich und verrückt! Unterdessen gebärden sich die Freischärler von Putin’s Gnaden weiter wie Gorillas, denen man Waffen in die Hand gegeben und die man mit Uniformen ausgestattet hat. Gorillas – so nannte der ukrainische Ministerpräsident die prorussischen Söldner. Sehr treffend! Diese Söldner verhöhnen die Opfer, die Hinterbliebenen, verspotten die zivilisierte Welt. Da zusehen zu müssen, ist kaum auszuhalten….(LINK)

Einen Schimpansen? Gorillas? Ein Gorilla, der einen Schimpansen hält?

“Eine gespenstische, eine fürchterliche Szene! … Diese Söldner verhöhnen die Opfer, die Hinterbliebenen, verspotten die zivilisierte Welt.”?

Ist das so?

Werfen wir einen Blick zu Russia Today! Auch dort kennt man die Szene, auf die sich der Maulheld und Hetzer Heyer bezieht. Nur kennt man bei Russia Today auch die korrekten Hintergründe und hat sogar ein Video, das diese Hintergründe und Umstände des Videos exakt belegt!

Das Bild hat eine beachtliche Propagandakarriere hinter sich und schaffte es erwartungsgemäß auch in die deutschen Staatssender. Tenor der Hetze: “Terrorist hält Teddybär wie eine Trophäe in die Höhe!”

Aus guter alter Tradition wird der “Terrorist” in deutschen Hetzmedien gerne mal zum Untermensch oder gleich zum Tier. Wenn Putin und Lavrov als Hunde diffamiert werden, wie in den Tagesthemen, dann kann auch ein Provinzdummkopf wie Heyer schon mal “Gorilla” hetzen.

Was ist also der tatsächliche Hintergrund des Bildes?

Tatsächlich wurde das Foto während eines Besuchs von 30 OSZE-Beobachtern am Absturzort aufgenommen. Zusammen mit der Gruppe kamen einige Mitglieder der Separatisten, um den OSZE-Leuten den Absturzort zu zeigen.

Eben jener Separatist entdeckte den Teddybär in all den Trümmern und hob ihn auf:

“Wir wollen, dass diese Bastarde sehen, wen sie abgeschossen haben”, sagt der Mann. “Sehen Sie das?”

Dann legt er den Teddybär vorsichtig zurück zu dem Haufen anderer Sachen. Danach nimmt er die Mütze ab und bekreuzigt sich aus Respekt vor den Toten. Das youtube-Video dokumentiert den Vorgang und entlarvt den WDR-Hetzer Heyer in seiner ganzen russophoben und propagandistischen Erbärmlichkeit.

Nachtrag1: Auch der Kriegshetzer und Lügner Stephan-Andreas Casdorff benutzt diese krude Lügenmär, um im Tagesspiegel gegen die Separatisten zu hetzen.

Nachtrag2: Im WDR-Blog habe ich Heyer zu seiner Hetze angemessen gratuliert. Mal schauen, wie lange der Beitrag dort stehen bleibt. Hier ein Screenshot davon:
aktuelle_stunde_kommentar2

Mittwoch, 16. Juli 2014

Deutschland ist seit dem Ende des zweiten Weltkrieges kein souveräner Staat, sondern militärisch besetztes Gebiet




Quelle: Pravda 
Was Alexander Dugin sonst noch dazu sagt.
Es gibt hierzulande viele Menschen, die sich mit der staatsrechtlichen Situation der BRD befassen und eindeutig zu dem Schluss kommen, dass wir seit 1945 kein souveräner Staat sind. Wer dieser Aussage auf den Grund geht, wird dies bestätigt finden.

Selbst Wolfgang Schäuble hat dies in 2011 bestätigt:
Wolfgang Schäuble auf dem European Banking Congress 18.11.2011 in Frankfurt a.M. – "Und wir in Deutschland sind seit dem 08.Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen."
Mir wurde ein PDF-Dokument zugeschickt, welches in 21 Punkten sehr detailliert und fundiert über die staatsrechtliche Situation aufklärt. Der Autor ist mir - aus Sicherheitsgründen - nur unter einem Pseudonym bekannt. Die Brisanz und Bedeutung des Inhaltes veranlasst mich, den Inhalt dieses Dokumentes hier zu posten:
Quelle:  http://menschenrechtsverfahren.files.wordpress.com/2010/10/21punkte.pdf



1. Deutschland ist seit dem Ende des zweiten Weltkrieges kein souveräner Staat, sondern militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte.Es wurde mit Wirkung zum 12.09. 1944 durch die Hauptsiegermacht, die Vereinigten Staaten von Amerika beschlagnahmt (vgl. SHAEF-Gesetz Nr.52, Art.1 Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces).
Alle Vorbehaltsrechte der Alliierten haben bis zum heutigen Tage uneingeschränkte Gültigkeit. Die Alliierten haben dies im „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (BGBl. 1990, Teil I, Seite 1274) nochmals bekräftigt, also nach dem sog. „Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990.
Dies hat auch unmittelbar Gültigkeit für das ganze Land, da der völkerrechtliche Grundsatz Anwendung findet: „Was in der eroberten Reichshauptstadt gilt, gilt auch im eroberten Reich!“ Folgende Stellen aus dem „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ belegen das fortgeltende Besatzungsrecht der Alliierten: „In der Erwägung, dass es notwendig ist, hierfür in bestimmten Bereichen einschlägige Regelungen zu vereinbaren, welche die deutsche Souveränität in Bezug auf Berlin nicht berühren…“ (Präambel, Abschnitt 6)
„Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.“ (Artikel 2)
„Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eines derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in Bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behördenbehandelt. (Artikel 4)

2. Deutschland hat bis heute keinen rechtsgültigen Friedensvertrag mit den Gegnern des 2.Weltkrieges geschlossen – weder mit den vier alliierten Besatzungsmächten, noch mit irgendeinem anderen Staat. Aufgrund der „Feindstaatenklausel“ der Vereinten Nationen (Artikel 53 und 107 der UNCharta) befindet sich Deutschland mit insgesamt 47 Staaten völkerrechtlich noch immer im Kriegszustand.
Dieser Zustand kann nur durch einen Friedensvertrag aufgehoben werden. Im SHAEF- Gesetz- Nr. 3 (veröffentlicht von der Militärregierung für Deutschland - Kontrollgebiet des obersten Befehlshabers, bestätigt und ausgegeben am 15.11.1944), erkennen folgende Staaten die U.S.A. als Oberbefehlshaber und Hauptsiegermacht des 2. Weltkrieges und somit den fortwährenden Kriegszustand an (Deutschland hat bis zum heutigen Tage nur einen Waffenstillstand):

3. Die „Bundesrepublik Deutschland“ (BRD) war zu keinem Zeitpunkt Rechtsnachfolger des „Deutschen Reiches“, sondern nur ein „Besatzungsrechtliches Mittel“ zur Selbstverwaltung eines Teiles von Deutschland für eine bestimmte Zeit.
Die „Bundesrepublik Deutschland“ (BRD) war nie ein souveräner Staat, sondern stellte genau wie die „Deutsche Demokratische Republik“ (DDR) eine vorübergehende Verwaltungseinheit im besetzten Deutschland dar.
Das besatzungsrechtliche Mittel „Bundesrepublik Deutschland“ existierte auf der Grundlage des es konstituierenden „Grundgesetzes“ vom 23.05.1949 bis 17.07.1990.

4. Berlin hat seit Ende des Krieges einen besatzungs- und verfassungsrechtlich „besonderen Status“ und war nie ein Teil der BRD.
Berlin war niemals und ist bis heute kein Land der „Bundesrepublik Deutschland“. Dies haben die Alliierten im Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz vom 12.05.19945 (Abs.4) festgeschrieben. Dieser Tatsache trägt auch das Bestätigungsschreiben der Alliierten Kommandantura zur Verfassung von Berlin (BKO (50) 75 vom 29.08.1950 (VOBl. I S.440) in Verbindung mit BKO (51) 56, Abs.2 vom 08.10.1951) Rechnung, in dem die Alliierten zwei Absätze der Verfassung von Berlin außer Kraft setzen:
- Absatz 2, in dem festgestellt wird, dass Berlin ein Land der Bundesrepublik Deutschland sei und
- Absatz 3, in dem erklärt wird, dass Grundgesetz und Gesetze der „Bundesrepublik Deutschland“ für Berlin bindend seien.
Im „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (BGBl. 1990, Teil II, S. 1274) wurden diese Tatsachen nochmals bestätigt. Damit waren und sind Bürger von Berlin (in Ost und West) keine Bürger der „Bundesrepublik Deutschland“.
Sichtbare Zeichen der Exterritorialität von Berlin gegenüber der BRD ist beiderseitige Nichtzuständigkeit Berliner und bundesdeutscher Behörden, die Neutralität der Abgeordneten im Bundestag und die Freiheit der Berliner Bürger vom Wehr- bzw. Ersatzdienst.

5. Das besatzungsrechtliche Provisorium BRD erhielt keine vom Volk in freier Selbstbestimmung gewählte Verfassung, sondern lediglich ein „Grundgesetz“. Nach geltendem Völkerrecht („Haager Landkriegsordnung“ von 1907, Art. 43, [RGBl.1910]) ist ein „Grundgesetz“ ein „Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit“.
Die provisorische Natur des „Grundgesetzes für die BRD“ kommt im Artikel 146 zum Ausdruck, der auch im sog. „Einigungsvertrag“ erhalten blieb: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom Deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Im Artikel 25 des Grundgesetzes verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland, die allgemeinen Regeln des Völkerrechts anzuerkennen. Sie sind damit Bestandteil des Bundesrechts, gehen anderen Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Als völkerrechtlicher Vertrag ist somit auch die „Haager Landkriegsordnung“ dem „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ übergeordnet. Solange die Bundesrepublik Deutschland (BRD) mit Ihrer Politik die Übergabe der Regierungsverantwortung an den Reichskanzler des Staates „Deutsches Reich“ verhindert, so leistet die BRD einem Krieg gegen Dieses Schriftstück ist der Deutschen Regierung bekannt und kann nicht widerlegt werden. Es ist kein illegales oder rechtsradikales Schriftstück. Bitte vervielfältigen und verteilen Sie es, damit das Deutsche Volk endlich aufwacht!!! Deutschland Vorschub, denn gemäß „Haager Landkriegsordnung“ darf ein Land 60 Jahre besetzt werden. Aus diesem Grunde sind selbst in den U.S.A. bei Immobilienverkäufen die Eigentumsverhältnisse auf 60 Jahre rückwirkend zu überprüfen. Nun gibt es für die U.S.A. zwei Möglichkeiten:
1.) Es kommt zu einem friedlichen Wechsel der Regierungsverantwortung in Deutschland und die U.S.A. wird somit in die Lage versetzt, mit dem ehemaligen Kriegsgegner, nämlich dem „Deutschen Reich“, einen Friedensvertrag zu schließen, oder
2.) Der U.S.A. bleibt zur Sicherung Ihrer Ansprüche leider nichts weiter übrig als in einem neuen Krieg gegen Deutschland dieses erneut besetzen zu müssen, mit aller Not, Elend, Leid, Hunger usw.; dann würden die oben genannten 60 Jahre erneut von vorne beginnen.

6. Mit der Streichung des Artikels 23 ist am 17.07.1990 nicht nur das Grundgesetz, sondern die „Bundesrepublik Deutschland“ selbst als provisorisches Staatsgebilde erloschen.
Am 17.07.1990 verfügten die Alliierten während der Pariser Konferenz neben der Aufhebung der „Verfassung der DDR“ die Streichung der Präambel und des Artikels 23 des „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“. Mit dem territorialen Geltungsbereich verlor das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ als Ganzes mit Wirkung zum 18.07.1990 seine Gültigkeit. (BGBl. 1990, Teil II, Seite 885,890 vom 23.09.1990 ).
Da die BRD verfassungsrechtlich (festgestellt mit Urteil des Bundesverfassungsgerichtes) ihre Hoheit ausdrücklich „auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes“ bezog, war mit dem Grundgesetz auch das besatzungsrechtliche Mittel „BRD“ aufgelöst.
Seit diesem Zeitpunkt – 18.07.1990 – existiert das besatzungsrechtliche Provisorium namens „Bundesrepublik Deutschland“, das 41 Jahre lang die Belange für einen Teil des Deutschen Volkes treuhändisch für die Westalliierten zu verwalten hatte, nicht mehr.
Alle von der Regierung und den Behörden der untergegangenen „Bundesrepublik Deutschland“ seit ihrem Erlöschen getätigten Rechtsgeschäfte und Verwaltungsakte sind danach rechtswidrig und ungültig. Alle seitdem ausgestellten Pässe, Personalausweise, Führerscheine, Kfz –Zulassungen und Kfz-Schilder, sowie alle seitdem erlassenen Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und alle seitdem auf der Grundlage des nicht mehr rechtswirksamen Grundgesetzes durchgeführten Wahlen der „Bundesrepublik Deutschland“ sind nichtig.
Da die „Bundesregierung“ nicht auf der Basis einer vom Volk in freier Wahl angenommenen Verfassung regiert, begründet sie nach Völkerrecht die Staatsform einer Diktatur.

7. Mit dem Erlöschen des Grundgesetzes ist die „Weimarer Verfassung“ von 1919 wieder in Kraft. Die Verfassung des Staates „Deutsches Reich“ ist seit dem 18.07.1990 die einzige Rechtsgrundlage des Deutschen Volkes.
Die „Weimarer Verfassung" vom 11.08.1919 ist nie völkerrechtlich wirksam aufgehoben oder ersetzt worden. Deshalb ist sie nach der Auflösung des Grundgesetzes die einzig gültige verfassungsmäßige Rechtsgrundlage in Deutschland.
Sie ist die einzige Verfassung, die vom Deutschen Volk in freien Wahlen angenommen wurde. (Sie gilt in der Fassung vom 30.01.1933 mit den durch die alliierte Gesetzgebung bis zum 22.05.1949 vorgenommenen Veränderungen)
Zwar wurde die Weimarer Verfassung durch die Nationalsozialisten 1935 mit dem "Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich" und der Schaffung des Landes „Sachsen- Anhalt“ völkerrechtswidrig außer Kraft gesetzt, doch sind diese völkerrechtswidrigen Gesetze der Nationalsozialisten durch das SHAEF-Gesetz Nr.1 der Alliierten wieder aufgehoben worden. Damit ist der Verfassungszustand vom 30.01.1933.

8. Der Staat "Deutsches Reich" als Institution des Völkerrechts ist 1945 bei der Kapitulation nicht untergegangen.
Am 08.05.1945 hat nicht der Staat „Deutsches Reich", sondern die Deutsche Wehrmacht von Groß-Berlin die „Bedingungslose Kapitulation" in Berlin-Karlshorst unterschrieben. Das Deutsche Reich wurde lediglich beschlagnahmt und verlor danach durch die Festnahme der Regierung Dönitz seine Handlungsfähigkeit.
Nach den Plänen der Alliierten sollte es dem Deutschen Volk nach Abschluss eines Friedensvertrages zurückgegeben werden. Die von Alliierten definierte Territorialität Deutschlands waren und sind die Reichsgrenzen vom 31.12.1937. Das Bundesverfassungsgericht hat dies mit Urteil vom 31.07.1973 bestätigt: „Es wird daran festgehalten, dass das deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig.
Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches.“ (Urteile 2 Bvl.6/56, 2 BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,266 (277); 3, 288 (319ff; 5.85 (126); 6, 309, 336 und 363) Gemeint ist das 2.Deutsche Reich (Die „Weimarer Republik“), da das „3.Reich“ 1945 durch die Alliierten mit Aufhebung der verfassungswidrigen Gesetze der Nationalsozialisten aufgelöst worden war.
Diese Urteile sind zwischenzeitlich zu keinem Zeitpunkt revidiert worden und auch nicht durch die geänderten politischen Verhältnisse in Europa hinfällig geworden.
Das besatzungsrechtliche Provisorium „Bundesrepublik Deutschland“ war und ist zu keinem Zeitpunkt identisch mit dem Staat Deutsches Reich. Es konnte auch, da nicht souverän, zu keinem Zeitpunkt die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches antreten.

9. Die Alliierten haben 1985 die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches wieder hergestellt. (Dies ist unter anderem im Urteil des Landgerichts Berlin unter Aktenzeichen 13.0.35/93 festgestellt worden.)
Die Regierungsvertreter und alle anderen Beamten des Staates „Deutsches Reich“ sind mit Eid dienstverpflichtet und unterstehen der Genehmigung, Anweisung, Kontrolle und Gerichtsbarkeit der amerikanischen Streitkräfte, im Endeffekt deren Oberbefehlshaber, dem Präsidenten der U.S.A.
Die U.S.A. haben als Hauptsiegermacht des 2. Weltkrieges unter anderem die Reichsbahn als Sondervermögen des Deutschen Reichs beschlagnahmt.

10. Das Hoheits- und Vertretungsrecht über Deutschland kann völkerrechtlich nur von einer Regierung des "Deutschen Reiches" ausgeübt werden.
Die Regierung des „Deutschen Reiches" ist die einzige Instanz, die aber territoriale und hoheitsrechtliche Belange des deutschen Volkes entscheiden kann. Es war niemals irgendeinem Vertreter oder einer Institution der besatzungsrechtlichen Provisorien „Bundesrepublik Deutschland“ und „Deutsche Demokratische Republik" möglich gewesen, über Deutschland als Ganzes zu entscheiden.
Das bedeutet, dass eine Abtrennung oder Abtretung von Teilen des Deutschen Reichsgebietes z.B. an Frankreich, Polen und Russland durch Vertreter der Institution „Bundesrepublik Deutschland“ unmöglich, da rechtswidrig und somit von Anfang an ungültig war. Die entsprechenden Gebiete gehören weiterhin zum Staat „Deutsches Reich“ und werden bei Erlangung der vollen Souveränität diesem nach internationalem Völkerrecht wieder zurückgegeben werden. .

11. Der „Einigungsvertrag" zwischen zwei Teilen von Deutschland ist sowohl völkerrechtlich als auch staatsund verfassungsrechtlich ungültig.
Das Sozialgericht Berlin hat im Urteil einer Negationsklage vom 19.05.1992 (Aktenzeichen S 56 Ar 239/92) festgestellt, dass der so genannte „Einigungsvertrag“ vom 31.08.1990 (BGBl.1990, Teil II, Seite 890) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist. Artikel 1 des sog. „Einigungsvertrages" besagt, dass die Länder Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gemäß Artikel 23 des „Grundgesetzes" am 03.10.1990 Länder der „Bundesrepublik Deutschland“ werden.
Da dieser Artikel jedoch bereits am 17.07.1990 durch die Alliierten aufgehoben war, konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erfolgen. Somit konnte auch kein Bürger der ehemaligen DDR dem territorialen Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten. Die Protokollerklärung zum „Einigungsvertrag“, die in den veröffentlichten Ausgaben meist fehlt, macht deutlich, dass sich die Vertragspartner sowohl der Fortgeltung alliierten Rechtes als auch der weiterhin ausstehenden Einheit von Deutschland als Ganzem bewusst waren: " Beide Seiten sind sich einig, dass die Festlegung des Vertrags unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten der „Vier Mächte“ in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äußeren Aspekte der Herstellung der Deutschen Einheit getroffen werden.“
Alle seit dem 18.07.1990 von der erloschenen „Bundesrepublik Deutschland“ und deren Vertretern geschlossenen Verträge mit anderen Ländern und internationalen Organisationen sind rechtsungültig. Sie sind daher weder für Bürger der nicht mehr existenten „Bundesrepublik Deutschland“, noch für Bürger des Staates „Deutsches Reich“, noch für die jeweiligen Vertragspartner bindend. Dies begründet auch in der EU die derzeitige Situation für die Vertragspartner Deutschlands.

12. Grundstückverkäufe im Gebiet von Gesamtdeutschland nach dem 18.07.1990 sind ungültig. Gemäß der Alliierten Kommandantura Berlin [BK/O (47) 50] vom 21.02.1947 sind Grundbuchänderungen nur mit Zustimmung der alliierten Behörden möglich. Damit sind schon aus diesem Grunde alle Grundstücksverkäufe in Gesamtdeutschland nach diesem Datum nichtig. Dies gilt umso mehr nach der Auflösung des besatzungsrechtlichen Mittels "Bundesrepublik Deutschland“ (ab dem 18.07.1990).

13. Mit dem Erlöschen des territorialen Geltungsbereichs der „Bundesrepublik Deutschland" ist auch die Institution "Deutsche Bundesbank" und die Finanzhoheit der Bundesrepublik Deutschland erloschen.
Daher muss jede Gruppe natürlicher oder juristischer Personen in Deutschland für ihre Geschäfte die von den Alliierten nach dem Krieg eingesetzte Währung „Deutsche Mark“ (DM) oder US $ im Wechselkurs 2:1 verwenden (vgl. der Militärregierung Deutschland Gesetz Nr.61: „Erstes Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens“ in Verbindung mit dem Gesetz Nr. 67: „Ausstattung der Gebietskörperschaft Groß-Berlin mit Geld“). Darüber hinaus hat kein Deutscher mehr die Verpflichtung, vermeintliche Schulden oder die dafür erhobenen Zinsen zurückzubezahlen, welche die nicht mehr existierende „Bundesrepublik Deutschland " bei welcher Bank auch immer aufgenommen hat.

14. Der Staatsbesitz des „Deutschen Reiches“ ist nach wie vor Eigentum des „Deutschen Reiches“ und muss nach einem Friedensvertrag zurückgegeben werden.
Der Staatsbesitz des Deutschen Reiches wurde bei Kriegsende von den Siegermächten als „Sondervermögen Deutsches Reich" beschlagnahmt. Treuhändischer Besitzer ist bis zum Abschluss des Friedensvertrages mit dem „Deutschen Reich“ die U.S.A.. Erst nach Abschluss eines Friedensvertrages werden die beschlagnahmten Güter dem Staat „Deutsches Reich“ wieder gehören.
Die von der nicht mehr existierenden Regierung der „Bundesrepublik Deutschland" seit ihrem Untergang am 18.07.1990 durchgeführte Veräußerung von Teilen dieses Staatsbesitzes des Staates „Deutsches Reich“ (Dazu gehören z.B. die Deutsche Post, Telekom und deren Grundstücke, die Deutsche Reichsbahn und deren Grundstücke) war damit rechtswidrig und von Anfang an ungültig. Daher müssen diese Geschäfte rückgängig gemacht werden.

15. Die Behörden der untergegangenen „Bundesrepublik Deutschland" besitzen keine Hoheitsrechte mehr; ihre Akte sind nicht rechtswirksam. Es ist den Behörden der untergegangenen "Bundesrepublik Deutschland'" seit dem 18.07.1990 nicht mehr möglich, rechtswirksam Schreiben mit hoheitlichem Inhalt (Bescheide u. ä.) zuzustellen. Es bedarf einer Amtsperson, um Briefe mit hoheitlichem Charakter zuzustellen. Derzeitig haben die Behörden, Gerichte usw. der „Bundesrepublik Deutschland" nur die Möglichkeit, sich der privatisierten Deutschen Post AG bzw. anderer privater Zustelldienste zu bedienen.
Da auch Richter und Gerichtsvollzieher gar keine Amtspersonen sind, ist es den sog. Behörden der „Bundesrepublik Deutschland“ auch unmöglich, über diesen Weg rechtswirksam Briefe zuzustellen. Zudem haben Behörden der „Bundesrepublik Deutschland" grundsätzlich keine Befugnis, Bürgern des Staates „Deutsches Reich" Briefe zuzustellen, da diese Bürger diesen Behörden exterritorial (sozusagen als Bürger eines anderen Staates) gegenüberstehen. (gemäß § 20 GVG, § 3 Freiwilligen- Gerichtsbarkeits-Gesetz, Artikel 50 EBGB, § 11 StPO und § 15 ZPO). Ebenso wenig wie die „Bundesrepublik Deutschland“ der Botschaft eines anderen Landes aufgrund deren Exterritorialität hoheitliche Briefe rechtswirksam zustellen kann, kann sie dies für Bürger des Staates „Deutsches Reich“. Bürger des Staates Deutsches Reich stehen der "Bundesrepublik Deutschland" exterritorial gegenüber. Das heißt, sie unterstehen: - bürgerrechtlich (gemäß Artikel 50, Satz 1 EGBGB vom 29.11.1952 [BGBl. I S.780, ber. S. 843]) - allgemein- und verwaltungsrechtlich (gemäß § 3, Abs. 1 FGG vom 12.09.1950 [BGBl. S.455]) - strafprozessrechtlich (gemäß § 11, Abs.1, Satz 1, StPO vom 07.04.1987 [BGBl. I, S. 1074, ber. S 1319]) - zivilprozessrechtlich (gemäß § 15, Abs. 1, Satz 1, ZPO vom 12.091950 [BGBl. I, S. 533]) - gerichtsverfassungsrechtlich (gemäß § 71, Abs. 2, Satz 1 und gemäß § 20, Abs. 1, GVG vom 09.05.1975 [BGBl. I, S. 1077]) nicht den Behörden und der Gerichtsbarkeit der de jure erloschenen und nicht mehr existenten „Bundesrepublik Deutschland“.
Alle sogenannte “Beamte” und Vertreter der „Bundesrepublik Deutschland“ begehen Landesverrat bzw. Hochverrat gegenüber dem Deutschen Volk. Die Regierungsvertreter der „Bundesrepublik Deutschland" wurden hierüber im Jahre 1990 von den Siegermächten in Kenntnis gesetzt und angewiesen, alle untergeordneten Behörden ebenfalls zu informieren. Zusätzlich wurden auch alle Verwaltungsbehörden von Städten und Gemeinden der „Bundesrepublik Deutschland“ mit mehr als 40.000 Einwohnern direkt über diesen Sachverhalt aufgeklärt und darauf hingewiesen, dass das Leugnen dieser Tatsachen und das weitere Festhalten an dem „Alleinvertretungsanspruch“ der „Bundesrepublik Deutschland" als vermeintliche Rechtsnachfolgerin des Staates „Deutsches Reich“ den Tatbestand des Landes- bzw. Hochverrats erfüllt.

16. Jeder Verwaltungsakt, der von den Behörden der seit dem 18.07.1990 erloschenen „Bundesrepublik Deutschland" an den Bürgern des Staates „Deutsches Reich“ und deren Eigentum durchgeführt worden ist, ist ein rechtswidriger Übergriff bzw. eine Souveränitätsverletzung und daher schadenseratzpflichtig.
Dieser Schadenersatz ist von den Personen zu leisten, die die Anordnung für einen Bescheid o. ä. unterschrieben haben, denn die sog. Amtspersonen der „Bundesrepublik Deutschland“ sind seit dem 17.07.1990 keine Amtspersonen mehr. Sie sind lediglich als Privatpersonen zu betrachten. welche sich anmaßen, ohne von der rechtmäßigen Regierung des Staates legitimiert worden zu sein, Bescheide und ähnliche Maßnahmen gegen Bürger des Staates „Deutsches Reich“ durchzusetzen.
Diese Privatpersonen, die sich als Amtspersonen ausgeben. ohne definitiv solche zu sein, können beim Department of Justice in den U.S.A. wegen terroristischer Handlungen gegen die Interessen der USA angezeigt werden.
Alle seit dem 18.07.1990 von den Behörden der „Bundesrepublik Deutschland" eingeforderten Geldleistungen, Sachwerte oder Dienstleistungen sind rechtswidrig erhoben worden und stellen eine ungerechtfertigte Bereicherung der Personen dar, welche diese Leistungen verlangt haben. Jeder Deutsche hat das Recht und die Pflicht, diese erbrachten Leistungen zurückzufordern.

17. Als Vertreter für die Rechtsordnung des „Deutschen Reiches“ setzt die Kommissarische Reichsregierung „reichsrechtliche Rechtssachverständige“ ein.
Da es zurzeit keine zugelassenen Rechtsanwälte und Notare für die Rechtsordnung des „Deutschen Reiches“ gibt, werden „reichsrechtliche Rechtssachverständige“ und für das Gebiet des Reichslandes Preußen auch „reichsrechtliche Rechtskonsulenten“' ausgebildet. Diese ausgesuchten Personen sind die zur Zeit einzigen zur Rechtsordnung des Staates „Deutsches Reich“ von den USA und der Kommissarischen Regierung des Staates "Deutsches Reich" genehmigten und zugelassenen rechtskundigen Personen.

18. Alle Personen, die im 1944 beschlagnahmten Gebiet von Deutschland geboren sind, sind Deutsche. Deutschland umfasst nach Völkerrecht nach wie vor das gesamte Gebiet des „Deutschen Reichs“ in den Reichsgrenzen vom 31.12.1937, wie sie im SHAEF-Gesetz Nr. 52 (Artikel VII Nr. 9, Abschnitt c in Verbindung mit dem 1. Londoner Protokoll vom 12.9.1944) festgelegt wurden. Alle innerhalb dieser Grenzen geborenen Personen sind gemäß des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22.07.1913 - und sogar nach Artikel 116 des „Grundgesetztes für die Bundesrepublik Deutschland“ - Deutsche und somit Bürger des Staates „Deutsches Reich". Die Berliner in Ost und West sind und waren durchgehend seit dem 11.08.1919 immer Bürger des Staates „Deutsches Reich“, auch aufgrund des Vier-Mächte- Sonderstatus der Reichs- Hauptstadt Berlin.

19. Jeder Deutsche hat das Recht, Personalpapiere des „Deutschen Reiches" zu besitzen. Da alle in den Grenzen des Staates „Deutsches Reich“ im Gebietsstand vom 31.12.1937 geborenen Personen Staatsbürger des Staates „Deutsches Reich“ sind, sind sie somit auch berechtigt, Personalpapiere des Staates „Deutsches Reich" ohne irgendwelche Schwierigkeiten, rechtliche Konsequenzen oder Repressalien von Seiten der Behörden und Institutionen der erloschenen „Bundesrepublik Deutschland“ befürchten zu müssen, zu besitzen. Das wurde von der Staatsanwaltschaft, Polizei und Gerichten bestätigt.

20. Nach wie vor planen die Alliierten, den Staat „Deutsches Reich" zu einem von ihnen zu bestimmenden Datum zurückzugeben. Auf der „Drei-Mächte-Konferenz zu Berlin“ (fälschlich „Potsdamer Abkommen“ genannt) am 02.08.1945 fassten die Alliierten den Entschluss, den Staat „Deutsches Reich“ nach einer Besatzungszeit und nach der Schließung eines Friedensvertrages zu einem von den Alliierten zu bestimmenden Datum als souveränen Staat in den Grenzen vom 31.12.1937 wiederherzustellen (s. SHAEFGesetz Nr. 52, Artikel VII Nr.9, Abschnitt c.). Daran hat sich bis heute nichts geändert.

21. Nach geltendem Völkerrecht müssen die Alliierten Deutschland nach spätestens 60 Jahren zurückgeben. In der „Haager Landkriegsordnung“ ist festgelegt, dass die Besetzung eines Landes maximal 60 Jahre dauern darf. Innerhalb dieser Zeit ist die Siegermacht verpflichtet, einen Friedensvertrag abzuschließen oder den Kriegszustand wiederherzustellen. Andernfalls macht sie sich völkerrechtlich schuldig. Je nachdem, ob man die Alliierte Gesetzgebung, die bereits 1944 erlassen wurde, oder die Kapitulation der deutschen Wehrmacht zugrunde legt, bewegen sich möglicheTermine für die Rückgabe zwischen Februar 2004 und Mai 2005.

Diese Aufklärungsschrift soll mit dazu beitragen, dass eine friedliche Vereinigung und Übergabe Deutschlands und ein Friedensvertrag zu Stande kommt - Bitte helfen Sie mit! 
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Zum Schluß noch ein Zitat für Sie, Dank an Volker vom Kulturstudio für die Zuarbeit:
“Mitteilung über die Dreimächtekonferenz von Berlin
[("Potsdamer Abkommen") vom 2. August 1945] …

16. Zur Einführung und Unterstützung der wirtschaftlichen Kontrolle, die durch den Kontrollrat errichtet worden ist, ist ein deutscher Verwaltungsapparat zu schaffen. Den deutschen Behörden ist in möglichst vollem Umfange die Verwaltung dieses Apparates zu fördern und zu übernehmen. So ist dem deutschen Volk klarzumachen, daß die Verantwortung für diese Verwaltung und deren Versagen auf ihm ruhen wird. Jede deutsche Verwaltung, die dem Ziel der Besatzung nicht entsprechen wird, wird verboten werden.”

Damit hat man schon im Potsdamer Abkommen das Versagen bereits eingebaut und in der Schlußfolgerung kann auch aus der Besatzung und Unmündigkeit heraus keine Neugestaltung kommen. Es MUSS also erst status quo ante (2 Schritte zurück) bemüht werden, bevor man souverän handelnd tätig werden kann.

Dieses als letzten Gruß an die Montagsmahnwaschen, deren Intension gut, aber deren Ausblendung dieser wichtigsten Themen überhaupt in die Unmündigkeit mit nur anderem Vorzeichen enden wird. …Ja, und wie schon so oft gesagt gibt es auch doch noch kleine Lichtblicke am Horizont, in all dem Propagandamüll versteckt.
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Nick: Noch eine Ergänzung von Rechtsanwalt Lutz Schäfer:
Möchte das Urteil des BVerfG vom 31. 07. 1973 in Erinnerung bringen, hier den Orientierungssatz:
„Es wird daran festgehalten (vgl. z.B. BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 < 126 >) daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig.

Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“."