Dienstag, 11. November 2014

Die Todesstrafe in der EU - elegant verpackt

"Töte einen Menschen, ist es Mord, töte hunderttausende ist es Politik" 
 
Von Wilfried Kahrs 

UN-Welt: Es ist so schön einfach immer wieder mit dem Finger auf andere Nationen zu zeigen, die Todesstrafe anzuprangern und fleißig deren Abschaffung zu fordern. Diese Forderung und auch die Umsetzung macht durchaus Sinn und entspricht grundsätzlich einer humanistischen und aufgeklärten Grundhaltung, denn niemand sollte das Recht haben irgendwen legal zu töten. 

Aufgrund der sogenannten Vorbildfunktion des Staates muss es eher eine eiserne Pflicht sein vom Töten generell Abstand zu nehmen. Aber da wo Politik mitspielt, da ist natürlich auch sofort die Doppelmoral zur Stelle. Anlass für unsere neuerliche Betrachtung zu diesem Thema ist die alle zwei Jahre stattfindende Abstimmung bei der UNO in New York, die mal wieder am 20. November 2012 gegen 10:00 Uhr Ortszeit über die Bühne ging, und die Doppelmoral der EU.




Protestaktion von Amnesty International / Foto: AI

⇒ 110 Nationen votieren gegen die Todesstrafe

Wir haben die Kurznotiz dazu an dieser Stelle erspäht, beim österreichischen Nachrichtenmagazin derStandard.at

Das Erfreuliche daran ist, dass sich nunmehr 110 Nationen für die weltweite Ächtung und Abschaffung der Todesstrafe einsetzen (2010 waren es lediglich 107 Staaten). 36 UNO Vertreter hatten dabei scheinbar gar keine Meinung zum Thema und enthielten sich, aber es gibt natürlich auch harte Befürworter der Todesstrafe. Unter den 39 Gegnern zur weltweiten Ächtung der Todesstrafe finden sich so ehrenwerte Freunde wie beispielsweise die USA, Japan, China, der Iran, Indien, Nordkorea und Syrien. Interessant zu welchen Themen es doch in dieser Liga auf der Achse des Bösen aufrechte Einigkeit gibt. Seltsame Allianzen möchte man meinen.

Die Heuchler und Verkappten der Europäischen Union

Formal ist in der EU die Todesstrafe abgeschafft und es gilt offiziell sogar als Grund nicht in die EU aufgenommen oder möglicherweise ausgeschlossen zu werden, so die Grundrechte Charta der Europäischen Union. Nur mag man sich selbst in der EU nicht so wirklich von der Todesstrafe verabschieden. Man hat sie nur besser versteckt und gut getarnt, um im Bedarfsfall einer Wiedereinführung den Weg nicht gänzlich zu versperren. Wichtig ist nur, dass die Schafe sich in relativer Ruhe vor dem Metzger wähnen sollen, indem man offiziell postuliert: „Den Metzger gibt es nicht mehr“.

Dann gibt es aber einige des Lesens mächtige Schafe, die ab und an mal in Veröffentlichungen und Amtsblättern der EU herumstöbern. Genau dort kann man zu diesem durchaus heiklen Thema in negativer Hinsicht auch tatsächlich fündig werden und die ausgemachte Heuchelei näher in Augenschein nehmen. 


Hier die relevante Fundstelle zu den Anhängen des Lissabon Vertrages (als PDF), die dem Grunde nach die Grundrechte Charta der EU hinterrücks in diesem Punkt aushebelt. Es scheint gute Gründe zu geben dieses Unheil einige Etagen tiefer verstecken zu wollen. Hier nun kurz die Gründe die im Zweifelsfall für eine Wiedereinführung der Todesstrafe durch die Nationalstaaten ausgegraben werden dürfen, weil die Anhänge zum Lissabon-Vertrag ebenso rechtswirksam sind wie der Vertrag selbst.

Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ auch als Teil der Charta betrachtet werden:

a) a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.
b) b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden …“.

Und wie immer, das Recht wird wieder zu einem beliebig dehnbaren Kaugummi, aber man schafft sich schon die Lücken, um selber straffrei aus der Nummer herauszukommen wenn es kracht. Offiziell wird stets nur die Grundrechte Charta beschworen, die grausameren Details werden sehr geschickt im Kleingedruckten untergebracht. Wobei uns die aktuelle Politik schon im Finanzbereich mit „No Bail Out“ schon vorführt, dass sie im vermeintlichen Ernstfall selbst auf geschriebenes Recht pfeifft, zumindest wenn es um Geld geht. Warum aber könnte jetzt auch das Kleingedruckte wieder Bedeutsamkeit erlangen?

Aufstand wird ein Thema werden, damit auch die Todesstrafe in der EU

Sehen wir einfach mal nach Griechenland, Spanien und Portugal. Die Reihe der Staaten mit unzufriedenen Bürgern, die den neunen EU-Doktrin zum Opfer fallen, wird sich mit der Zeit noch deutlich verlängern. Die Not ist hausgemachter Plan und die Konsequenzen haben schlaue Leute scheinbar lang vorhergesehen. Wie viele Bilder von aufstandsähnlichen Szenen sehen wir bereits heute im Internet? Der Mainstream hält hier wohlweislich den Daumen drauf. 

Hier und da mal eine lasche Notiz zu irgendwelchen Unzufriedenheitsdemos, das war’s dann auch schon an Mitteilungsbedürfnis in den großen Medien.

Dann wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis die erste Regierung einen „Aufstand“ diagnostiziert und sogleich hat sie mit diesem Regelwerk gar eine legitime Handhabe unliebsame und wenig folgsame Schafe postwendend gänzlich zu entsorgen. 


Um keinen Deut besser oder anders als alle totalitären Regime in ihrem bisherigen Umgang mit „Menschenmaterial“. Da stellt sich die dringende Frage, welche Geister nur haben das Kleingedruckte in den Hinterzimmern ersonnen und wie konnte es angehen, dass diese Regelungen heute geltendes Recht sind. Da müssen diverse „Schafs-Vertreter“ wohl für einen gerechten Judaslohn ihre Artgenossen dem Metzger angedient haben.

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